Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils

von: Björn Keller

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks. Demzufolge fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 13/22).

Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

von: Björn Keller

Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm können entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. In diesen Fällen besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit.

Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten PKW

von: Björn Keller

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn im Sinne der §§ 4 und 5 EStG. Dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene Absetzung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen aus Kapitalgesellschaften und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 03. Mai 2023 (IX R 12/22) entschied, muss sich die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist nicht zulässig.

Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

von: Björn Keller

Das Sächsische FG in Leipzig erklärte in seinem Urteil vom 24. Oktober 2023 die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01. Januar 2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 01. Januar 2025 für rechtmäßig (Az. 2 K 574/23). Im entschiedenen Fall hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen die Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes und gegen die Sächsischen Sondervorschriften geklagt.