Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn

von: Björn Keller

Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers für die Erstellung dessen Einkommensteuererklärung, führt dies nicht zwingend zu Arbeitslohn. Voraussetzung ist allerdings, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17).

Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht

von: Björn Keller

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.05.2019 (V R 7/19) handelt es sich beim Fahrunterricht in einer Fahrschule um einen spezialisierten Unterricht. Es werden keine Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen vermittelt, vertieft oder entwickelt, so wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist. Deshalb ist Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 nicht umsatzsteuerfrei.

Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.06.2019 (IV R 30/16) entschied, werden bei einer Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bei zusätzlichen gewerblichen Beteiligungseinkünften im Rahmen der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Diese unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. Demnach ist § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG verfassungskonform so auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt.