Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
von Björn Keller
Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag kann rückwirkendes Entfallen der Steuer bewirken
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG dar. Ein rückwirkender Wegfall des Veräußerungsgewinns ist jedoch möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 09. Mai 2025 (IX R 4/23).
von Björn Keller
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen das Förderprogramm INQA-Coaching an. In Begleitung eines professionellen Coachs sollen die Unternehmen zukunftsfest aufgestellt werden.
von Björn Keller
Spätere Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten an das Finanzamt
Werden Daten an das Finanzamt (FA) elektronisch übermittelt, so ist eine Änderung des Steuerbescheids immer möglich. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhalt der Daten dem FA bereits bekannt war, beispielsweise durch die Steuererklärung. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 27. November 2024 (X R 25/22).
von Björn Keller
Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 20. März 2025 (III R 43/22), dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes an sich bei einem volljährigen Kind keinen Kindergeldanspruch begründet. Allerdings können gesetzliche Berücksichtigungstatbestände während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes einen Kindergeldanspruch begründen. Solche Tatbestände sind beispielsweise, wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Weiterlesen … Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
von Björn Keller
Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
Nach Großbritannien verzogene Deutsche genießen unter bestimmten Umständen das Privileg, dass sie nur das dorthin transferierte Einkommen versteuern müssen und dadurch steuerliche Vorteile erlangen. Der Bundesfinanzhof stellte mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 37/21) klar, dass diese steuerliche Vergünstigung in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen kann.
Weiterlesen … Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland