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Beratung zu steuerlichen Fragen im betrieblichen und privaten Bereich sowie Erstellung von Steuererklärungen.

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Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie Planung und Durchführung von Unternehmensgründungen.

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Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen sowie strategischen, taktischen und operativen Fragen der Unternehmensführung.

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Hintergründe zu Tätigkeit und beruflicher Entwicklung.

Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 (VI R 30/21), dass die Zweitwohnungsteuer Aufwand für die Nutzung der Unterkunft ist und somit bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung unter die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG fällt.

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinen beiden Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23) zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 36/21).

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 07. November 2023 (VIII R 7/21) entschied, wird im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf durch die Zahlung eines Nutzungsersatzes kein steuerbarer Kapitalertrag begründet. Der Nutzungsersatz beruht nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit und wird somit nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre erzielt.

Bei der Veräußerung eines abgetrennten unbebauten Gartengrundstücks ist eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht möglich. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 14/22).