Steuer-
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Beratung zu steuerlichen Fragen im betrieblichen und privaten Bereich sowie Erstellung von Steuererklärungen.

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Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie Planung und Durchführung von Unternehmensgründungen.

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Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen sowie strategischen, taktischen und operativen Fragen der Unternehmensführung.

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Hintergründe zu Tätigkeit und beruflicher Entwicklung.

Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

von Björn Keller

Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag kann rückwirkendes Entfallen der Steuer bewirken

Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG dar. Ein rückwirkender Wegfall des Veräußerungsgewinns ist jedoch möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 09. Mai 2025 (IX R 4/23).

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von Björn Keller

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen das Förderprogramm INQA-Coaching an. In Begleitung eines professionellen Coachs sollen die Unternehmen zukunftsfest aufgestellt werden.  

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von Björn Keller

Spätere Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten an das Finanzamt

Werden Daten an das Finanzamt (FA) elektronisch übermittelt, so ist eine Änderung des Steuerbescheids immer möglich. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhalt der Daten dem FA bereits bekannt war, beispielsweise durch die Steuererklärung. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 27. November 2024 (X R 25/22).  

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von Björn Keller

Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 20. März 2025 (III R 43/22), dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes an sich bei einem volljährigen Kind keinen Kindergeldanspruch begründet. Allerdings können gesetzliche Berücksichtigungstatbestände während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes einen Kindergeldanspruch begründen. Solche Tatbestände sind beispielsweise, wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

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von Björn Keller

Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland

Nach Großbritannien verzogene Deutsche genießen unter bestimmten Umständen das Privileg, dass sie nur das dorthin transferierte Einkommen versteuern müssen und dadurch steuerliche Vorteile erlangen. Der Bundesfinanzhof stellte mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 37/21) klar, dass diese steuerliche Vergünstigung in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen kann.

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