Änderungen bei der Entstehung der Umsatzsteuer für im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare sonstige Leistungen - Teil 3

von Björn Keller

In Teil 1 und 2 wurden die Änderungen bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von Unternehmern mit Sitz im Ausland dargestellt. Anpassungen gibt es jedoch auch bei im Ausland steuerbaren sonstigen Leistungen im Inland ansässiger Unternehmer. Diese sind seit 01.01.2010 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Leistungserbringers zu erklären – bislang in der Voranmeldung für den Monat, in dem die Rechnung erstellt wurde bzw. dem der Leistungserbringung folgenden Monat. Ab 01.07.2010 ist die sonstige Leistung, korrespondierend zur Steuerentstehung, auch hier im Monat der Leistungserbringung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erklären.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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