Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
von Björn Keller
Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20. November 2025 (VI R 4/23) entschied, kann ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch Aufwendungen für einen Pkw-Stellplatz als Werbungskosten geltend machen.
von Björn Keller
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
Mit seinem Beschluss vom 15. September 2025 (IX R 11/23) äußerte sich der Bundesfinanzhof erstmals zu den Voraussetzungen, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen. Er stellte klar, dass eine finanzgerichtliche Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig ist, wenn es an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt und somit auch keine vorherige Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde erfolgen konnte.
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von Björn Keller
Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an eine Landesstiftung
Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt voraus, dass die Zuwendung ausschließlich, das bedeutet ausnahmslos und uneingeschränkt, Zwecken der jeweiligen Gebietskörperschaft dient. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG liegt nach dem Rechtsgedanken des § 56 der Abgabenordnung (AO) nur dann vor, wenn die Zwecke der Satzung des Zuwendungsempfängers, denen die Zuwendung gewidmet ist, ausschließlich, heißt also ausnahmslos und uneingeschränkt, steuerbegünstigte Zwecke sind.
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von Björn Keller
Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung
Eine sonstige Kapitalforderung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gilt auch dann als solche, wenn der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 03. Juni 2025 (VIII R 5/24). Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, so ist das noch kein steuerbarer Vorgang.
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von Björn Keller
Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag kann rückwirkendes Entfallen der Steuer bewirken
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG dar. Ein rückwirkender Wegfall des Veräußerungsgewinns ist jedoch möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 09. Mai 2025 (IX R 4/23).