2015
Aufschiebend bedingter Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Veräußerungsfrist
Mit seinem Urteil vom 10.02.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt.
Entschädigungszahlung der Versicherung nach einem Gebäudebrand gilt als steuerbare Einnahme
Mit seinem Urteil vom 02.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof über die ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung. Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, so führen Leistungen der Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.
Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Wechselkennzeichen
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung von zwei Firmenwagen auch für jedes Fahrzeug einen geldwerten Vorteil versteuern. Führt er kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, ist je Fahrzeug ein geldwerter Vorteil nach der 1-%-Methode zu berechnen. Diese Doppelbesteuerung kann aber ausnahmsweise entfallen, wenn zwei Dienstwagen mit Wechselkennzeichen genutzt werden.
Selbst getragene Benzinkosten sind bei 1-%-Methode als Werbungskosten absetzbar
Wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird und dieser kein Fahrtenbuch führt, ist die 1-%-Methode anzuwenden. Muss er die Benzinkosten selbst tragen, dürfen diese als Werbungskosten abgesetzt werden. So entschied das FG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 04.12.2014.
Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.01.2015 kommt auch bei der Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht.