2014
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz bzw. Telearbeitsplatz
In zwei Urteilen vom 26.02.2014 hat sich der Bundesfinanzhof mit der Problematik der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer befasst. Entscheidend ist immer, ob ein dienstlicher Arbeitsplatz zur Erledigung der beruflichen Tätigkeiten zur Verfügung steht oder nicht.
Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
Hat ein Steuerpflichtiger seine ursprüngliche Einkünfteerzielungsabsicht bereits vor der Veräußerung der Immobilie aufgegeben, ist nicht von einem fortdauernden Veranlassungszusammenhang nachträglicher Schuldzinsen mit früheren Einkünften im Sinne des § 21 EStG auszugehen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.01.2014.
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
Schuldzinsen zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Wohngrundstücks, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen sollte, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.05.2014.
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Mit seinem Urteil vom 16.01.2014 stellt der Bundesfinanzhof klar, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, nicht verfassungswidrig ist. Bis zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 galten Gewerbesteuern grundsätzlich als Betriebsausgaben und schmälerten somit den Gewinn, beispielsweise einer Kapitalgesellschaft.
Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
Ein Kapitalanleger hat nicht nur die vom Betreiber eines Schneeballsystems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge können zu steuerbaren Einkünften führen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 11.02.2014 und bestätigte damit die Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem sogenannten Schneeballsystem.