Änderungen bei der Entstehung der Umsatzsteuer für im Inland steuerbare Dauerleistungen - Teil 2
von Björn Keller
In Teil 1 wurde die Entstehung der Umsatzsteuer bei allgemeinen sonstigen Leistungen und die daraus folgende Pflicht zur Angabe in der Umsatzsteuer-Voranmeldung dargestellt. Heute geht es um Dauerleistungen, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht aber nur einmal abgerechnet werden. Bislang entstand die Umsatzsteuer immer erst dann, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Ab 01.07.2010 entsteht die Umsatzsteuer mindestens einmal jährlich und ist in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Leistungsempfängers zu erklären, wenn dieser Schuldner der Umsatzsteuer ist, weil der Leistungserbringer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz