Steuersparmodell bald passé

von Björn Keller

Derzeit können Verluste, die bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung entstehen, steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere private Fahrzeuge, Computer oder Möbel. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 soll diese Steuersparmöglichkeit gestrichen werden, indem die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung ausgenommen wird. Fraglich ist allerdings, wie genau „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ definiert werden können. Die Neuregelung soll für Gegenstände gelten, die auf Grund eines nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Vertrags oder vergleichbaren Rechtsakts angeschafft wurde. Steuerpflichtige, die die derzeit noch günstige Rechtslage nutzen wollen, sollten entsprechende Gegenstände also rechtzeitig anschaffen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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