Einstellung von ESF-Förderprogrammen

von Björn Keller

Laut Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 09.06.2010 werden überraschend einige ESF-Förderprogramme mit sofortiger Wirkung nicht weiter fortgeführt. Hierzu zählen insbesondere der Existenzgründungszuschuss sowie der Einstellungszuschuss für Arbeitslose, welche bislang von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bearbeitet wurden und komplementäre bzw. Ergänzungsförderungen zu ähnlichen Programmen der Arbeitsagentur darstellten. Als Grund für die Einstellung wird angeführt, dass sich der Freistaat Sachsen „kostspielige Doppelstrukturen und undurchsichtige Förderbürokratien … nicht länger leisten“ könne – aha! Gleichzeitig sollen vorhandene Fördermittel gezielt zur Qualifizierung von Arbeitslosen verwendet werden. Anträge auf die genannten Förderungen haben nur noch Aussicht auf Bewilligung, sofern sie bis zum 11.06.2010 bei der SAB eingegangen sind.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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