Ausweitung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

von Björn Keller

Die umsatzsteuerliche Ausnahmeregelung des § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) wird mehr und mehr zum Regelfall. Der bislang insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer sowie der Ausführung von Bauleistungen an einen Unternehmer bekannte Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger soll nach Plänen der Bundesregierung zwei wesentliche Erweiterungen erfahren. So sollen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 mit Wirkung zum 01.01.2011 auch die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie die Erbringung von steuerpflichtigen Reinigungen von Gebäuden an einen Unternehmer einbezogen werden. Das bedeutet, dass für die genannten Leistungen in Zukunft der Leistungsempfänger die mit der Leistungserbringung entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sofern er ein Unternehmer ist. Gleichzeitig steht ihm aber im Regelfall der Vorsteuerabzug zu.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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