Allgemeine Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
von Björn Keller
Die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papier soll ab dem kommenden Jahr endgültig ausgedient haben. Dann werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und Arbeitgebern in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die bundesweit rund 40 Millionen Arbeitnehmer erhalten in den kommenden Wochen nun von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post die ab dem 01.01.2012 für sie gültigen Steuerdaten zugesandt. Es empfiehlt sich, diese „Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale“ (ELStAM) sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt eine Korrektur zu veranlassen. Insbesondere bisher eingetragene Freibeträge sind in jedem Falle neu zu beantragen. Erforderliche Änderungen der persönlichen ELStAM sollten über den Postweg eingereicht werden. Durch das papierlose Verfahren soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden künftig in hohem Maße vereinfacht werden. Seitens der Finanzverwaltung wird bei der Speicherung und Übermittlung der Lohnsteuerdaten die strikte Beachtung des Datenschutzes zugesichert. Eine Einsichtnahme soll ausschließlich mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich sein. Außerdem könne der Arbeitnehmer den Datenabruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Grundsätzlich sei nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt. Alle Abrufe werden zudem protokolliert. Ob das Verfahren tatsächlich ab dem 01.01.2012 zum Einsatz kommt, bleibt allerdings abzuwarten.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz
Ähnliche Artikel zu diesem Thema: