Änderungen beim Gründungszuschuss im Vermittlungsausschuss

von Björn Keller

Am 23.09.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und damit unter anderem auch wesentliche Verschärfungen der Bedingungen für den Bezug von Gründungszuschuss beschlossen. So sollen der Rechtsanspruch auf diese Leistung abgeschafft und in die Bewilligung in das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters gelegt werden. Die Förderdauer der ersten Phase soll von neun auf sechs Monate gekürzt werden. Im Gegenzug soll die zweite Phase auf neun Monate ausgedehnt werden. Zudem soll der für den Bezug notwendige Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Zeitpunkt der Gründung statt 90 nun 150 Tage betragen, was eine wesentliche Verschlechterung darstellt. Die Regelungen zum Gründungszuschuss sollten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – also im Oktober bzw. November 2011. Im Bundesrat konnte das Gesetz nun jedoch keine Zustimmung finden und wurde am 14.10.2011 in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Bundesrat sprach sich hierbei in seiner Stellungnahme insbesondere gegen die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss aus. Somit ist das kurzfristige Inkrafttreten des Gesetzes verhindert. Dem Vernehmen nach, brachten die Beratungen des Vermittlungsausschusses am 08.11.2011 keinen Durchbruch und wurden auf den 22.11.2011 vertagt. Gründungswilligen, die noch nach den aktuellen Regelungen Gründungszuschuss beantragen möchten, sei jedoch empfohlen, kurzfristig einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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